
| Vertrauen und Schweigepflicht: Vertrauen und Schweigepflicht ist eine wichtige Voraussetzung in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Sollten Probleme, Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten auftreten, werden diese nicht vor den Kindern besprochen. Beide Parteien suchen in Ruhe miteinander ein Gespräch außerhalb der Betreuungszeit. |
| Das erste Treffen: Das erste Treffen ist mit dem zu betreuenden Kind, deren Eltern, meinen Kindern und mir zusammen. Beide Seiten können sich kennen lernen, die Räumlichkeiten und die Umgebung besichtigen, Fragen stellen, sowie Abläufe, Ziele und Förderungen erfahren. |
| Ausstattung: Eine kleine Liste, der Mitbringsel! Wichtig: * Anziehsachen zum Wechseln (Unterwäsche und Kleidung) * Hausschuhe * Der Jahreszeit angepasste Schuhe und Jacke Nach Bedarf: * Schlafanzug * Kuscheltier * Einen Zweitschnuller * Regenjacke, Matschhose und Gummistiefel * Schneeanzug, Mütze, Schal und wasserfeste Handschuhe * Windeln und Pflegemittel * Fläschchen |
| Essen und Trinken: Frühstück, Mittagsessen, Zwischenmahlzeiten werden abwechslungsreich, ausgewogen und frisch vorbereitet und gestaltet. Viel Obst ist selbstverständlich und steht jederzeit zur Verfügung! Je nach Alter der Kinder wird auch mal gemeinsam eine Mahlzeit vorbereitet, besonders beliebt ist es den eigenen Nachtisch zu machen z. B. Schleckeis mit Multivitaminsaft im Gefrierschrank stellen oder Pudding/Quarkspeisen mit anrühren. Auch das Grillen oder die kalte Küche gehört im Sommer dazu. Natürlich wird auf Sonderkost und Allergien gegen Lebensmittel geachtet! Getränke wie Wasser Tee, Apfel-, Orangen-, und Multivitaminsaft stehen immer zur Verfügung. Zum Frühstück zusätzlich Kakao und Milch. |
| Mitgebrachtes Spielzeug: Eigenes Spielzeug darf mitgebracht werden, solang es sich in Grenzen hält und es sich um keine gefährlichen Dinge handelt. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu entscheiden ein „eigenes“ Spielzeug mitzugeben, ich übernehme keine Kosten wenn ein Teil verschwindet oder kaputt geht. |
| Einverständniserklärung für Fotos: Zwischendurch machen wir hier Fotos. Die schönsten davon setze ich auf meine Homepage in das Fotoalbum. Bitte sagen Sie mir wenn Sie damit nicht einverstanden sind, ansonsten gehe ich davon aus Ihr Einverständnis zu haben. Die Privatsphäre der Kinder bleibt jederzeit bewahrt!!! Sie haben jederzeit die Möglichkeit Fotos Ihres Kindes aus dem Fotoalbum entfernen zu lassen. Es genügt dafür eine kurze Mail an mich mit dem Hinweis welche(s) Bild(er) und eventuell auch der Grund dafür. |
| Unternehmungen/Ausflüge: Spielplätze, Parks und Felder sind sehr gut zu Fuß zu erreichen und unser Lieblingsziel. Je nach Alter der Kinder werden die Kinder im Zwillingswagen gesetzt oder kommen in einen Bollerwagen. Ab und an, mit Absprache der Eltern, fahre ich gemeinsam mit noch einer erwachsenen Person in den Kaisergarten oder einen Zoo. Mindestens einmal im Jahr machen wir mit den Eltern gemeinsam einen Ausflug zum Maislabyrinth. |
| Ruhe-/Schlafenszeiten: Zwischen 11:30 Uhr und 13:30 Uhr ist Ruhephase. Die Kleinsten machen in der Zeit ihren Mittagschlaf und größere Kinder ruhen sich in der Zeit mit einem Buch oder mit ruhigen Gesellschaftsspielen aus. Babys haben noch keine festen Zeiten und schlafen nach Bedarf. Auch die Einschlafphase ist mit festen Ritualen: Wickeln, Schlafshirt und Schlafsack anziehen, kuscheln, bei Bedarf Nucki, Schlaflied und beim verlassen des Raumes noch mal die Spieluhr an. |
| Vertrag: Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten und versichern den Vertrag vollständig gelesen und verstanden zu haben. |
| ... Nichtraucherhausalt. Keine Haustiere. |
Informationen Jugendamt |
| Finanzierung vom Jugendamt: Seit dem 22.09.2006 bin ich beim Jugendamt Moers anerkannte Tagesmutter. Durch die Aufnahme in der Kartei des Jugendamtes können Zuschüsse vom Jugendamt für Tageskinder beantragt werden. Weitere Informationen zur Finanzierung bekommen sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. |
| Pflegerlaubnis: Bei einem Kind was mehr als 15 Std. wöchentlich und länger als 3 Monate betreut werden soll, wird eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, benötigt. |
| Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz der Tagespflegekinder vom Jugendamt: Kinder in der Tagespflege sind versichert, wenn die Jugendämter die besondere Eignung der Tagespflegepersonen nach §23 Abs.3 SGB VIII festgestellt haben und die zu betreuenden Kinder über die Jugendämter vermittelt wurden. (Zuständiger Unfallversicherungsträger ist die Landesunfallkasse NRW, Ulenbergstr. 1, 40227 Düsseldorf, Tel. 0211/90240) Haftpflichtversicherung: Sobald man im Besitz einer Pflegeerlaubnis ist, ist das Pflegschaftsverhältnis über eine Sammel-Haftpflichtversicherung des Jugendamtes, genauso wie in der Vollzeitpflege und in Kindertageseinrichtungen versichert. Quelle: Jugendamt Moers |